Das Kampfwagenabzeichen (KWA)

Nach dem Waffenstillstand vom November 1918 musste Deutschland im Juni 1919 den Friedensvertrag von Versailles unterzeichnen. Darin wurde dem Deutschen Reich unter anderem der Besitz von schweren Waffen wie Panzerfahrzeugen verboten. Daraufhin musste die vollständige Verschrottung aller Panzerfahrzeuge angeordnet werden. Das 100.000-Mann-Heer der Reichswehr musste sich darauf beschränken die moderne Kriegsführung mit Attrappen zu üben.

Mark IV (Beute) bei der Verschrottung 1919
(Sammlung des Verfassers).
Übungs-Tanks auf Dixie-Autos montiert
(Sammlung des Verfassers).

Am 13. Juli 1921 stiftete Reichswehrminister Otto Geßler das „Erinnerungsabzeichen für die ehemaligen Besatzungen deutscher Kampfwagen“. Im Stiftungstext heisst es wörtlich: „Um die Erinnerung an die Leistungen der durch den Friedensvertrag aufgelösten Kampfwagenverbände (Tanks) im deutschen Volke wach zu halten, wird für die ehemaligen Besatzungen der deutschen Kampfwagen (A7V-Wagen und englische Beutetanks) ein Erinnerungsabzeichen, das Kampfwagenabzeichen geschaffen.“

Das Abzeichen musste von den Verleihungsberechtigten beantragt werden und nach Erhalt der Urkunde auf eigene Kosten selbst beschafft werden. Voraussetzung für eine Verleihung des Kampfwagenabzeichens waren der Nachweis von mind. 3 Feindfahrten im Panzer, Verwundung während des Einsatzes oder besondere Leistung vor dem Feinde. Angeblich wurden nur ca. 99 Verleihungen vorgenommen; entsprechende Unterlagen, die dies verifizieren oder falsifizieren könnten, wurden in der Endphase des Zweiten Weltkrieges leider vernichtet.

Das Kampfwagenabzeichen (KWA) ist ein hochovales Abzeichen, welches von Eichenlaub und Lorbeer umrandet wird. Am Kopfende weist es einen Totenkopf mit gekreuzten Knochen auf und wird unten durch eine Schleifen abgeschlossen. Im Zentrum fährt ein A7V über ein Kampfgelände über dem drei Geschosse zerplatzen.

Kampfwagenabzeichen
(Sammlung des Verfassers)